 |
Willkommen bei der Fliegergruppe Hornisgrinde e.V. |
 |
 |
 |
 |
 |
Drohnenverordnung, Kenntnisnachweis, Pilotenregistrierung beim Luftfahrt-Bundesamt und vieles mehr, hier sind unsere Auflagen...
...für Piloten bzw. UAS-Betreiber/in:
Platznutzung ist nur Vereinsmitgliedern gestattet.
Damit Gastpiloten und Interessenten die Aufstiegserlaubnis nutzen können, ffff müssen sie eine Tagesmitgliedschaft erwerben!
Jedes aktive Vereinsmitglied muss im Besitz einer gültigen DMFV-Versicherung ffffffmindestens Tarif Premium sein.
Gastpiloten und alle Selbstversicherer müssen ihre Versicherung vorweisen.
Jeder Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeuges > 250 g Abfluggewicht ffffffoder mit Kamera hat sich beim Luftfahrt-Bundesamt als
UAS-Betreiber/in fffffregistriert.
Jeder Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeuges > 2 Kg Abfluggewicht ffff und/oder > 120 Meter Flughöhe muss im Besitz eines Kenntnissnachweises ffffffsein.
Jeder Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeuges kennt und beachtet den
ffff Leitfaden „Modellflugbetrieb im DMFV“
...für das Modellflugzeug und das Modellfluggelände:
Jedes Modellflugzeug muss an geeigneter Stelle die vom LBA erteilte ffff
Registrierungsnummer (eID) aufweisen.
Flugmodelle bis 25 Kg Abfluggewicht sind auf unserem Modellflugplatz ffffffzugelassen
Die Regelungen der Aufstiegserlaubnis, Geschäftsordnung, Flug- und ffffffPlatzordnung sind eizuhalten und
verpflichtend, und den Anweisungen der ffffffdiensthabenden Flugleiter ist Folge zu leisten! |
 |
 |
 |
 |
Das Fluggelände
Hier sind zwei Bilder von unserem Modellflugplatz, das linke mit Blick nach Süden, das rechte mit Blick nach Norden.
|
|