Willkommen bei der Fliegergruppe Hornisgrinde e.V.


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Drohnenverordnung, Kenntnisnachweis, Pilotenregistrierung beim Luftfahrt-Bundesamt und vieles mehr, hier sind unsere Auflagen...

...für Piloten bzw. UAS-Betreiber/in:

  • Platznutzung ist nur Vereinsmitgliedern gestattet.
  • Damit Gastpiloten und Interessenten die Aufstiegserlaubnis nutzen können,
    ffff müssen sie eine Tagesmitgliedschaft erwerben!
  • Jedes aktive Vereinsmitglied muss im Besitz einer gültigen DMFV-Versicherung
    ffffffmindestens Tarif Premium sein.
  • Gastpiloten und alle Selbstversicherer müssen ihre Versicherung vorweisen.
  • Jeder Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeuges > 250 g Abfluggewicht
    ffffffoder mit Kamera hat sich beim Luftfahrt-Bundesamt als UAS-Betreiber/in
    fffffregistriert.
  • Jeder Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeuges > 2 Kg Abfluggewicht
    ffff und/oder > 120 Meter Flughöhe muss im Besitz eines Kenntnissnachweises
    ffffffsein.
  • Jeder Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeuges kennt und beachtet den
    ffff Leitfaden „Modellflugbetrieb im DMFV“


  • ...für das Modellflugzeug und das Modellfluggelände:

  • Jedes Modellflugzeug muss an geeigneter Stelle die vom LBA erteilte
    ffff Registrierungsnummer (eID) aufweisen.
  • Flugmodelle bis 25 Kg Abfluggewicht sind auf unserem Modellflugplatz
    ffffffzugelassen
  • Die Regelungen der Aufstiegserlaubnis, Geschäftsordnung, Flug- und
    ffffffPlatzordnung sind eizuhalten und verpflichtend, und den Anweisungen der
    ffffffdiensthabenden Flugleiter ist Folge zu leisten!


  • Das Fluggelände

    Hier sind zwei Bilder von unserem Modellflugplatz,
    das linke mit Blick nach Süden, das rechte mit Blick nach Norden.
    FGH-Modellflugplatz FGH-Modellflugplatz